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Zitierfest

MucHeilpaedagogischeTagesstaetteS · Satzung für die Heilpädagogische Tagesstätte an der Allescherstraße

§ 2 MucHeilpaedagogischeTagesstaetteS – An- und Abmeldung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.05.1996.

(1) Die An- und Abmeldung erfolgt schriftlich durch die Erziehungsberechtigten bzw. Pflegepersonen oder Heimerzieher, die nach den Bestimmungen des Achten Buchs Sozialgesetzbuch zur Vertretung in der Ausübung der elterlichen Sorge berechtigt sind (Pflegeeltern).

Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens soll ein Aufnahmegespräch zwischen den Erziehungsberechtigten bzw. Pflegeeltern und der Leitung der Tagesstätte unter Hinzuziehung des Psychologen geführt werden.

(2) Die Erziehungsberechtigten bzw. Pflegeeltern sind verpflichtet, bei der Anmeldung oder im Aufnahmegespräche Angaben zur Person zu machen bzw. anamnestische Vorinformationen zu erteilen, soweit diese für die heilpädagogische Arbeit mit dem Kind erforderlich sind.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucHeilpaedagogischeTagesstaetteS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucHeilpaedagogischeTagesstaetteS? Zitiere den Wortlaut.“

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