(1) Die Heilpädagogische Tagesstätte an der Allescherstraße ist eine städtische Einrichtung für Schülerinnen und Schüler der Grundschulstufe (Jahrgangsstufe 1-4), die laut medizinischer bzw. psychologischer Diagnose seelisch behindert oder von Behinderung bedroht sind und einer heilpädagogischen Betreuung und Förderung in teilstationärer Form bedürfen.
(2) Aufgabe der Heilpädagogische Tagesstätte ist die Förderung der Persönlichkeit des Schülers/der Schülerin, die Hinführung zur größtmöglichen selbständigen Lebensführung und die Integration in die soziale Umwelt.
Die enge Zusammenarbeit mit Schule, Stadtjugendamt, Allgemeinem Sozialdienst, Kliniken, Ärzten, Erziehungsberatungsstellen, Familienzentren und niedergelassenen Therapeuten wird angestrebt.
(3) Die Gruppenstärke beträgt höchstens acht Kinder.