(1) Annahmestellen für Hausratsperrmüll, ausgenommen Nachtspeicheröfen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe d), Problemabfälle im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 und für Wertstoffe im Sinne der Satzung sind die Wertstoffhöfe als städtische Einrichtungen, sofern nicht für Hausratsperrmüll nach § 2 Abs. 1 Satz 1 der Abfuhrdienst der Stadt (§ 7) in Anspruch genommen wird. Annahmestellen für Alttextilien und Altschuhe sind die im Stadtgebiet und auf den Wertstoffhöfen vom Abfallwirtschaftsbetrieb München aufgestellten Altkleiderbehälter.
(2) Folgende Einrichtungen stehen als Annahmestellen zur Verfügung:
Wertstoffhöfe plus (Lindberghstraße 8a in München Freimann, Mühlangerstraße 100 in Langwied und Truderinger Straße 2a)
Lerchenstraße 13
Thalkirchner Straße 260
Tischlerstraße 3
Arnulfstraße 290
Bayerwaldstraße 33
Am Neubruch 23
Tübinger Straße 13
Mauerseglerstraße 9
Savitsstraße 79
Problemabfälle können bei den Annahmestellen im Sinne des Satzes 1 (mit Ausnahme Wertstoffhof Arnulfstraße 290) sowie bei den Giftmobilen des Abfallwirtschaftsbetriebs München abgegeben werden. Altholz der Kategorie A IV (mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz) und Haushaltsbauschutt im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a) können nur an den Wertstoffhöfen plus abgegeben werden; im Übrigen wird auf Absatz 4 verwiesen.
(3) Annahmestelle für Nachtspeicheröfen im Sinne der Satzung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe d) ist der Entsorgungspark Freimann.
(4) Annahmestellen für Hausratsperrmüll, Wertstoffe und Problemabfälle im Sinne des § 2 Abs. 1 bis 3 sind die Wertstoffhöfe plus. Über die Mengenbegrenzung des § 4 Abs. 3 Sätze 1 und 2 und § 6 Abs. 2 Satz 2 hinausgehend sind sie Annahmestelle für:
- - Hausratsperrmüll nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Holz (ohne A IV Holz) ohne Mengenbeschränkung
- - Haushaltsbauschutt im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a) mit den dortigen Mengenbeschränkungen
- - Gipskartonplatten und Porenbetonstein bis zu 1 m³
- - Kartonagen in Mengen bis zu 5 m³ und
- - Metalle ohne Mengenbegrenzung
- - HBCDD-Dämmmaterialien und A IV Holz bis 2m³.