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Zitierfest

MucHausratsperrmuellgebuehrenS · Hausratsperrmüllgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 5 MucHausratsperrmuellgebuehrenS – Auskunftspflicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.07.2026.

Die bzw. der Hausratsperrmüllbesitzer*in hat der Stadt alle für die Gebührenbemessung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucHausratsperrmuellgebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucHausratsperrmuellgebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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