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Zitierfest

MucHausratsperrmuellgebuehrenS · Hausratsperrmüllgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucHausratsperrmuellgebuehrenS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.07.2026.

(1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Hausratssperrmüllgebühren der Landeshauptstadt München (Hausratsperrmüllgebührensatzung) vom 26. November 1992 (MüABl. S. 354), zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Februar 2004 (MüABl. S. 52), außer Kraft.

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