Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucHausratsperrmuellgebuehrenS · Hausratsperrmüllgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 2 MucHausratsperrmuellgebuehrenS – Gebührenschuldner*in

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.07.2026.

Schuldner*in der nach dieser Satzung zu entrichtenden Gebühren ist die bzw. der Hausratsperrmüllbesitzer*in im Sinne des § 2 Abs. 5 der Hausratsperrmüll-, Wertstoff- und Problemmüllsatzung.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucHausratsperrmuellgebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucHausratsperrmuellgebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten