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Zitierfest

MucHausratsperrmuellgebuehrenS · Hausratsperrmüllgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucHausratsperrmuellgebuehrenS – Gebührenpflicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.07.2026.

Für die Benutzung des städtischen Hausratsperrmüll-Abfuhrdienstes im Sinne des § 7 der Hausratsperrmüll-, Wertstoff- und Problemmüllsatzung sind Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung zu entrichten.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucHausratsperrmuellgebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucHausratsperrmuellgebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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