Für die Benutzung des städtischen Hausratsperrmüll-Abfuhrdienstes im Sinne des § 7 der Hausratsperrmüll-, Wertstoff- und Problemmüllsatzung sind Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung zu entrichten.
MucHausratsperrmuellgebuehrenS · Hausratsperrmüllgebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 1 MucHausratsperrmuellgebuehrenS – Gebührenpflicht
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.07.2026.
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