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Zitierfest

MucHaushaltsbefragungsSSozialeLage · Satzung der Landeshauptstadt München zur Durchführung einer regelmäßigen Befragung über die soziale Lage der Münchner Bürger*innen

§ 4 MucHaushaltsbefragungsSSozialeLage – Durchführung der Erhebung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.04.2022.

Die wiederkehrende Erhebung wird unter Beachtung der Grundsätze der Statistiksatzung der Landeshauptstadt München durch das Direktorium/ Statistisches Amt in Zusammenarbeit mit dem Sozialreferat durchgeführt. Als Hilfsmerkmale bei der Durchführung der Erhebung werden die Namen und die Anschriften der zu Befragenden verwendet. Der/die Werkauftragnehmer*in der Erfassung wird bzw. ist vertraglich verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz zu beachten. Eine Auskunftspflicht wird nicht angeordnet. Die Erhebung erfolgt erstmals 2022. Die Feldphase der Befragung wird ca. zwei Monate dauern.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucHaushaltsbefragungsSSozialeLage nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucHaushaltsbefragungsSSozialeLage? Zitiere den Wortlaut.“

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