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Zitierfest

MucHaushaltsbefragungsSSozialeLage · Satzung der Landeshauptstadt München zur Durchführung einer regelmäßigen Befragung über die soziale Lage der Münchner Bürger*innen

§ 3 MucHaushaltsbefragungsSSozialeLage – Kreis der zu Befragenden

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.04.2022.

Mit einer repräsentativen Zufallsstichprobe werden Personen ab 16 Jahren, die in München gemeldet sind, aus dem Einwohnermelderegister gezogen und befragt. Die Befragungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorgaben der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Minderjährige ab 16 Jahren können direkt, ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten, teilnehmen. Die Befragung ist anonym, ein Rückschluss auf die Identität der Teilnehmer*innen wird durch entsprechende Maßnahmen verhindert. Von einer Einsichts- und Urteilsfähigkeit der Personengruppe der 16- und 17-Jährigen und somit einer Einwilligungsfähigkeit in die Datenpreisgabe kann ausgegangen werden.

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„Was regelt § 3 MucHaushaltsbefragungsSSozialeLage? Zitiere den Wortlaut.“

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