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Zitierfest

MucHaushaltsbefragungsSSozialeLage · Satzung der Landeshauptstadt München zur Durchführung einer regelmäßigen Befragung über die soziale Lage der Münchner Bürger*innen

§ 5 MucHaushaltsbefragungsSSozialeLage – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.04.2022.

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucHaushaltsbefragungsSSozialeLage nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucHaushaltsbefragungsSSozialeLage? Zitiere den Wortlaut.“

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