Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucHaushaltsbefragungsSMietspiegel · Satzung der Landeshauptstadt München zur Durchführung einer repräsentativen Erhebung zur Erstellung eines aktuellen Mietspiegels für München

§ 5 MucHaushaltsbefragungsSMietspiegel – Auskunftspflicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.01.2026.

(1) Es besteht eine Auskunftspflicht hinsichtlich des in Art. 238 § 2 Abs. 1 und 2 EGBGB festgelegten Datenumfangs (Erhebungsmerkmale nach § 2 dieser Satzung). Darüber hinaus handelt es sich um freiwillige Angaben.

(2) Ordnungswidrig nach Art. 238 § 4 EGBGB handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Art. 238 § 2 Absatz 1 oder 2 EGBGB, jeweils auch in Verbindung mit Art. 238 § 2 Absatz 3 EGBGB, eine Auskunft nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucHaushaltsbefragungsSMietspiegel nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucHaushaltsbefragungsSMietspiegel? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten