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Zitierfest

MucHaushaltsbefragungsSMietspiegel · Satzung der Landeshauptstadt München zur Durchführung einer repräsentativen Erhebung zur Erstellung eines aktuellen Mietspiegels für München

§ 4 MucHaushaltsbefragungsSMietspiegel – Befragung von Haushaltsmitgliedern

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.01.2026.

Zielperson der Befragung ist diejenige erwachsene Person im Haushalt, die am besten über das Mietverhältnis Auskunft geben kann. Die Befragung eines anderen volljährigen Haushaltsmitgliedes ist ebenfalls zulässig, soweit dieses die erforderlichen Angaben machen kann.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucHaushaltsbefragungsSMietspiegel nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucHaushaltsbefragungsSMietspiegel? Zitiere den Wortlaut.“

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