Das Hausrecht in der Halle am Grasweg übt die Betreiberin bzw. der Betreiber die Mieterin bzw. der Mieter der Halle und ggf. für die Dauer einer Veranstaltung auch die jeweilige Veranstalterin bzw. der jeweilige Veranstalter aus. Darüber hinausgehende Regelungen hausrechtlicher Art bleiben durch diese Verordnung unberührt.
MucHallenVO · Hallenverordnung der Landeshauptstadt München
§ 8 MucHallenVO – Hausrecht
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.12.2016.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 MucHallenVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 8 MucHallenVO? Zitiere den Wortlaut.“