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Zitierfest

MucHallenVO · Hallenverordnung der Landeshauptstadt München

§ 8 MucHallenVO – Hausrecht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.12.2016.

Das Hausrecht in der Halle am Grasweg übt die Betreiberin bzw. der Betreiber die Mieterin bzw. der Mieter der Halle und ggf. für die Dauer einer Veranstaltung auch die jeweilige Veranstalterin bzw. der jeweilige Veranstalter aus. Darüber hinausgehende Regelungen hausrechtlicher Art bleiben durch diese Verordnung unberührt.

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„Was regelt § 8 MucHallenVO? Zitiere den Wortlaut.“

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