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Zitierfest

MucHallenVO · Hallenverordnung der Landeshauptstadt München

§ 7 MucHallenVO – Unfälle und Schäden

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.12.2016.

Unfälle und Schäden sind der Stadt unverzüglich zu melden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 MucHallenVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7 MucHallenVO? Zitiere den Wortlaut.“

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