Unfälle und Schäden sind der Stadt unverzüglich zu melden.
MucHallenVO · Hallenverordnung der Landeshauptstadt München
§ 7 MucHallenVO – Unfälle und Schäden
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.12.2016.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 MucHallenVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 7 MucHallenVO? Zitiere den Wortlaut.“