(1) Grünanlagen im Sinne dieser Satzung sind alle von der Landeshauptstadt München gärtnerisch gestalteten und von ihr unterhaltenen öffentlichen Park- und Grünflächen, die der Allgemeinheit unentgeltlich für Erholungs- und Freizeitzwecke einschließlich spielerischer und sportlicher Aktivitäten dienen. Lage und Grenzen der Grünanlagen bestimmen sich nach den Absätzen 2 und 3.
(2) Die Grünanlagen im Sinne dieser Satzung sind im Grünanlagenverzeichnis (Anlage 1) aufgeführt. Die genauen Grenzen ergeben sich aus dem als Anlage 2 beigefügten Übersichtslageplan des Baureferats (Gartenbau) vom 23.04.2012 (Maßstab 1:5.000). Beide Anlagen sind Bestandteil dieser Satzung und können während der Geschäftszeiten im Baureferat (Gartenbau), Friedenstraße 40, 81671 München eingesehen werden.
(3) Abweichend von Abs. 2 sind in Gebieten, in denen nach dem Inkrafttreten dieser Satzung ein neuer Bebauungsplan oder die Änderung eines bestehenden Bebauungsplans in Kraft tritt, die in den Bebauungsplänen als öffentliche Grünflächen gekennzeichneten Gebiete Grünanlagen im Sinne dieser Satzung.[1]
[1] Ein fortlaufend aktualisiertes Grünanlagenverzeichnis sowie ein Übersichtslageplan mit den jeweils aktuell bestehenden Grünanlagen (unter Berücksichtigung der durch Bebauungspläne eingetretenen Änderungen) können während der Geschäftszeiten im Baureferat (Gartenbau), Friedenstraße 40, eingesehen werden.