Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung)
vom 15. Juni 2012
Stadtratsbeschluss: 16.05.2012
Bekanntmachung: 10.07.2012 (MüABl. S. 197)
Die Landeshauptstadt erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2012 (GVBl. S. 30), folgende Satzung:
Öffentlichen Grünanlagen kommt in einer hochverdichteten Großstadt neben ihren ökologischen und klimatischen Funktionen eine vorrangige Erholungs- und Freizeitfunktion für unterschiedliche Nutzergruppen zu; damit ist ein außerordentlich hoher Nutzungsdruck verbunden.
Die nachfolgende Satzung dient dazu, den Erholungs- und Freizeitcharakter von Grünanlagen zu sichern und unterschiedliche, teils widerstreitende Nutzerinteressen einem gemeinwohlverträglichen Gesamtausgleich zuzuführen.