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Zitierfest

MucGruenanlagenS · Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt München

Eingangsformel MucGruenanlagenS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.06.2012.

Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung)

vom 15. Juni 2012

Stadtratsbeschluss: 16.05.2012

Bekanntmachung: 10.07.2012 (MüABl. S. 197)

Die Landeshauptstadt erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2012 (GVBl. S. 30), folgende Satzung:

Öffentlichen Grünanlagen kommt in einer hochverdichteten Großstadt neben ihren ökologischen und klimatischen Funktionen eine vorrangige Erholungs- und Freizeitfunktion für unterschiedliche Nutzergruppen zu; damit ist ein außerordentlich hoher Nutzungsdruck verbunden.

Die nachfolgende Satzung dient dazu, den Erholungs- und Freizeitcharakter von Grünanlagen zu sichern und unterschiedliche, teils widerstreitende Nutzerinteressen einem gemeinwohlverträglichen Gesamtausgleich zuzuführen.

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