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Zitierfest

MucGruenanlagengebuehrenS · Grünanlagengebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 9 MucGruenanlagengebuehrenS – Übergangsvorschriften

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.08.2026.

Bereits abgeschlossene privatrechtliche Verträge über ein Benutzungsentgelt behalten ihre Gültigkeit.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 MucGruenanlagengebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 9 MucGruenanlagengebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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