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Zitierfest

MucGruenanlagengebuehrenS · Grünanlagengebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 8 MucGruenanlagengebuehrenS – Unerlaubte besondere Benutzung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.08.2026.

(1) Durch die Entrichtung von Gebühren für eine unerlaubte besondere Benutzung entsteht kein Anspruch auf Ausnahmebewilligung.

(2) Die Verpflichtung zur Entrichtung von Gebühren für eine unerlaubte besondere Benutzung besteht unabhängig von der Möglichkeit, in der gleichen Sache ein Bußgeldverfahren durchzuführen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 MucGruenanlagengebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 MucGruenanlagengebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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