Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
MucGruenanlagengebuehrenS · Grünanlagengebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 10 MucGruenanlagengebuehrenS – In-Kraft-Treten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.08.2026.
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„Was regelt § 10 MucGruenanlagengebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“