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Zitierfest

MucGruenanlagengebuehrenS · Grünanlagengebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucGruenanlagengebuehrenS – Fälligkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.08.2026.

Die Gebühren werden einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucGruenanlagengebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucGruenanlagengebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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