Die Gebühren werden einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig.
MucGruenanlagengebuehrenS · Grünanlagengebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 6 MucGruenanlagengebuehrenS – Fälligkeit
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.08.2026.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucGruenanlagengebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 6 MucGruenanlagengebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“