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Zitierfest

MucGruenanlagengebuehrenS · Grünanlagengebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 2 MucGruenanlagengebuehrenS – Höhe der Gebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.08.2026.

Die Gebühren ergeben sich aus dem der Satzung als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucGruenanlagengebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucGruenanlagengebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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