Die Sitzordnung für die Stadtratsmitglieder bestimmt der Oberbürgermeister nach Anhörung des Ältestenrats.
MucGeschO · Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München (GeschO)
§ 75 MucGeschO – Sitzordnung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.05.2026.
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„Was regelt § 75 MucGeschO? Zitiere den Wortlaut.“