Gleichzeitig vorliegende Anträge zur Geschäftsordnung werden in folgender Reihenfolge behandelt:
- 1. Antrag zur Handhabung der Geschäftsordnung;
- 2. Antrag auf Vertagung;
- 3. Antrag auf Verweisung an einen Ausschuss;
- 4. Antrag auf Schluss der Beratung;
- 5. Antrag auf Schluss der Redeliste.