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Zitierfest

MucGeschO · Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München (GeschO)

§ 67 MucGeschO – Reihenfolge der Behandlung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.05.2026.

Gleichzeitig vorliegende Anträge zur Geschäftsordnung werden in folgender Reihenfolge behandelt:

  • 1. Antrag zur Handhabung der Geschäftsordnung;
  • 2. Antrag auf Vertagung;
  • 3. Antrag auf Verweisung an einen Ausschuss;
  • 4. Antrag auf Schluss der Beratung;
  • 5. Antrag auf Schluss der Redeliste.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 67 MucGeschO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 67 MucGeschO? Zitiere den Wortlaut.“

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