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Zitierfest

MucGeschO · Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München (GeschO)

§ 50 MucGeschO – Reihenfolge der Tagesordnungspunkte

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.05.2026.

Die Tagesordnungspunkte werden in der in der Tagesordnung festgelegten Reihenfolge behandelt. Durch Beschluss können Tagesordnungspunkte von der Tagesordnung abgesetzt, die Reihenfolge der Tagesordnung geändert und nachträglich Tagesordnungspunkte in die Tagesordnung aufgenommen werden.

Diejenigen Tagesordnungspunkte, deren Beratung von einem Viertel der Stadtratsmitglieder gefordert worden ist (Art. 46 Abs. 2 Satz 3 GO), können nicht von der Tagesordnung abgesetzt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 50 MucGeschO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 50 MucGeschO? Zitiere den Wortlaut.“

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