Die Tagesordnungspunkte werden in der in der Tagesordnung festgelegten Reihenfolge behandelt. Durch Beschluss können Tagesordnungspunkte von der Tagesordnung abgesetzt, die Reihenfolge der Tagesordnung geändert und nachträglich Tagesordnungspunkte in die Tagesordnung aufgenommen werden.
Diejenigen Tagesordnungspunkte, deren Beratung von einem Viertel der Stadtratsmitglieder gefordert worden ist (Art. 46 Abs. 2 Satz 3 GO), können nicht von der Tagesordnung abgesetzt werden.