(1) Die Tagesordnung für die Sitzungen der Vollversammlung und der Ausschüsse wird vom Oberbürgermeister aufgrund der Vorschläge der Referate aufgestellt. Sie enthält die Angabe der Tagesordnungspunkte und der*des Referent*innen.
(2) Der Oberbürgermeister verteilt die Tagesordnungspunkte auf die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung.
(3) Die Tagesordnung öffentlicher Sitzungen wird unter Angabe von Zeit und Ort spätestens am dritten Tage vor der Sitzung im Rathaus öffentlich angeschlagen (Art. 52 Abs. 1 GO) und der Presse bekannt gegeben.