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Zitierfest

MucGeschO · Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München (GeschO)

§ 3 MucGeschO – Zuständigkeit aufgrund Satzung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.05.2026.

Der Vollversammlung sind durch Satzung in der jeweils geltenden Fassung insbesondere die in den Betriebssatzungen der städtischen Eigenbetriebe bezeichneten Angelegenheiten vorbehalten.

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„Was regelt § 3 MucGeschO? Zitiere den Wortlaut.“

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