Der Ausschuss für Zuschussvergaben ist für Zuschussempfehlungen in Höhe von bis zu 5.000 Euro im Einzelfall gemäß § 3 Abs. 2 Migrationsbeiratssatzung im Rahmen der für den Migrationsbeirat geltenden Zuschussrichtlinien zuständig.
MucGeschaeftsOMigrationsbeirats · Geschäftsordnung des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München
§ 9 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats – Aufgaben
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.
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„Was regelt § 9 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats? Zitiere den Wortlaut.“