Die Leitung der Sitzungen der Vollversammlung obliegt der*dem Vorsitzenden des Migrationsbeirats. Die Leitung der Ausschusssitzungen obliegt der*dem Ausschusssprecher*in.
Die Sitzungsleitung hat die Sitzungen sachlich und unparteiisch zu leiten. Sie handhabt die Ordnung und übt das Hausrecht aus.