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Zitierfest

MucGeschaeftsOMigrationsbeirats · Geschäftsordnung des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München

§ 10 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats – Sitzungsleitung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.

Die Leitung der Sitzungen der Vollversammlung obliegt der*dem Vorsitzenden des Migrationsbeirats. Die Leitung der Ausschusssitzungen obliegt der*dem Ausschusssprecher*in.

Die Sitzungsleitung hat die Sitzungen sachlich und unparteiisch zu leiten. Sie handhabt die Ordnung und übt das Hausrecht aus.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats? Zitiere den Wortlaut.“

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