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Zitierfest

MucGeschaeftsOMigrationsbeirats · Geschäftsordnung des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München

§ 40 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats – Anwendung der Gemeindeordnung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.

Soweit in dieser Geschäftsordnung Sachverhalte nicht oder nicht abschließend geregelt sind, gilt für diese die Bayerische Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 40 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 40 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats? Zitiere den Wortlaut.“

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