Soweit in dieser Geschäftsordnung Sachverhalte nicht oder nicht abschließend geregelt sind, gilt für diese die Bayerische Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung.
MucGeschaeftsOMigrationsbeirats · Geschäftsordnung des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München
§ 40 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats – Anwendung der Gemeindeordnung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.
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„Was regelt § 40 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats? Zitiere den Wortlaut.“