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Zitierfest

MucGeschaeftsOMigrationsbeirats · Geschäftsordnung des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München

§ 41 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.

Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach ihrer Beschlussfassung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung des Migrationsbeirats, beschlossen am 20.06.2017, zuletzt geändert am 09.12.2020, außer Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 41 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 41 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats? Zitiere den Wortlaut.“

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