(1) Die Delegierten vertreten in anderen Gremien (z.B. der AGABY) die Interessen und Meinungen des Migrationsbeirats.
(2) Sollten Mitglieder des Migrationsbeirats des Landeshauptstadt München in ihrer Funktion als Beiratsmitglieder an anderen Gremien (z.B. der AGABY) mitwirken, berichten sie im zuständigen Ausschuss über ihre Arbeit.