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Zitierfest

MucGeschaeftsOMigrationsbeirats · Geschäftsordnung des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München

§ 39 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats – Mitgliedschaft bzw. Mitwirkung des Migrationsbeirats in anderen Gremien

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.

(1) Die Delegierten vertreten in anderen Gremien (z.B. der AGABY) die Interessen und Meinungen des Migrationsbeirats.

(2) Sollten Mitglieder des Migrationsbeirats des Landeshauptstadt München in ihrer Funktion als Beiratsmitglieder an anderen Gremien (z.B. der AGABY) mitwirken, berichten sie im zuständigen Ausschuss über ihre Arbeit.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 39 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 39 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats? Zitiere den Wortlaut.“

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