Die Migrationsbeiratsmitglieder haben über alle in nicht öffentlicher Sitzung besprochenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren.
MucGeschaeftsOMigrationsbeirats · Geschäftsordnung des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München
§ 38 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats – Verschwiegenheitspflicht
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.
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„Was regelt § 38 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats? Zitiere den Wortlaut.“