Die Migrationsbeiratsmitglieder haben die ihnen nach der Satzung und der Geschäftsordnung des Migrationsbeirats obliegenden Aufgaben sowie ihre Verpflichtungen als Ansprechpartner*innen der Bezirksausschüsse gewissenhaft zu erfüllen [1].
[1] Nach der derzeit geltenden Geschäftsordnung der Bezirksausschüsse können die Bezirksausschüsse auch andere Personen zu ihren Sitzungen einladen. Die Einladung erhalten insbesondere die Vertreter*innen des Migrationsbeirates. Über die Hinzuziehung und Worterteilung wird durch Beschluss entschieden.