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Zitierfest

MucGeschaeftsOMigrationsbeirats · Geschäftsordnung des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München

§ 35 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats – Aufgaben

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.

Die Migrationsbeiratsmitglieder haben die ihnen nach der Satzung und der Geschäftsordnung des Migrationsbeirats obliegenden Aufgaben sowie ihre Verpflichtungen als Ansprechpartner*innen der Bezirksausschüsse gewissenhaft zu erfüllen [1].

[1] Nach der derzeit geltenden Geschäftsordnung der Bezirksausschüsse können die Bezirksausschüsse auch andere Personen zu ihren Sitzungen einladen. Die Einladung erhalten insbesondere die Vertreter*innen des Migrationsbeirates. Über die Hinzuziehung und Worterteilung wird durch Beschluss entschieden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 35 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 35 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats? Zitiere den Wortlaut.“

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