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Zitierfest

MucGeschaeftsOMigrationsbeirats · Geschäftsordnung des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München

§ 34 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats – Protokolle, Schriftverkehr und Akteneinsicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.

(1) Schreiben von Mitgliedern an den Migrationsbeirat sind an die Geschäftsstelle des Migrationsbeirats und nicht an einzelne Mitglieder des Migrationsbeirats zu richten.

(2) Die Mitglieder können in die Sitzungsniederschriften der Vollversammlung und der Ausschüsse Einsicht nehmen. Dies gilt jedoch nicht für die Sitzungsniederschrift / Protokoll über Tagesordnungspunkte einer nicht öffentlichen Sitzung, von der sie wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen waren.

(3) Sitzungsprotokolle werden an alle Mitglieder versandt.

(4) Die Mitglieder können in der Geschäftsstelle Akten einsehen, die im Zusammenhang mit einem Tagesordnungspunkt stehen, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird und gesetzliche Geheimhaltungsgründe nicht entgegenstehen. Bei Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung, ist eine Akteneinsicht durch die betroffenen Mitglieder ausgeschlossen.

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