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Zitierfest

MucGeschaeftsOMigrationsbeirats · Geschäftsordnung des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München

§ 33 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats – Beschlüsse

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.

(1) Beschlüsse der Gremien des Migrationsbeirats sind unter Angabe des Datums der Sitzung, in der sie gefasst worden sind, durch die*den Vorsitzende*n über die Geschäftsstelle des Migrationsbeirats weiterzuleiten.

(2) Die Beschlüsse sind zu begründen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 33 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 33 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats? Zitiere den Wortlaut.“

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