Der Vorstand besteht aus der*dem Vorsitzenden und den beiden Stellvertretungen (§ 8 Abs. 1 der Migrationsbeiratssatzung).
MucGeschaeftsOMigrationsbeirats · Geschäftsordnung des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München
§ 26 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats – Zusammensetzung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 26 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 26 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats? Zitiere den Wortlaut.“