Der Vorstand unterstützt die*den Vorsitzende*n bei der Führung ihrer*seiner Amtsgeschäfte. Er erörtert Angelegenheiten der Mitglieder des Migrationsbeirats. Soweit kein Erweiterter Vorstand besteht, nimmt der Vorstand dessen Aufgaben wahr.
MucGeschaeftsOMigrationsbeirats · Geschäftsordnung des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München
§ 27 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats – Aufgaben
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 27 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 27 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats? Zitiere den Wortlaut.“