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Zitierfest

MucGeschaeftsOMigrationsbeirats · Geschäftsordnung des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München

§ 24 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats – Aufgaben der*des Vorsitzenden

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.

(1) Die*der Vorsitzende ist befugt an Stelle der Vollversammlung und des Erweiterten Vorstandes unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Zuschussangelegenheiten sind davon ausgenommen.

Sie*er stimmt sich, sofern möglich, bei unaufschiebbaren Geschäftsbesorgungen mit den Mitgliedern des Erweiterten Vorstands ab.

Art und Weise der Geschäftsbesorgung wird in der darauffolgenden Sitzung bekannt gegeben.

Dies gilt nicht für die der Vollversammlung vorbehaltenen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.

(2) Die*der Vorsitzende erledigt die laufenden Angelegenheiten des Migrationsbeirats.

(3) Die*der Vorsitzende repräsentiert den Migrationsbeirat nach außen. Sie*er leitet die Beschlüsse des Migrationsbeirats an das Direktorium weiter, erläutert diese nach außen und stellt sie der Öffentlichkeit vor.

Sie*er führt Gespräche und Verhandlungen mit Vertretern*innen von Ansprechpartnern*innen des Migrationsbeirats.

Bei Gesprächen und Verhandlungen zieht sie*er die*den zuständige*n Ausschusssprecher*in hinzu.

(4) Die*der Vorsitzende führt den Vorsitz in den Sitzungen der Vollversammlung, des Erweiterten Vorstandes und des Ausschusses für Zuschussvergaben.

(5) Die*der Vorsitzende ist verpflichtet, über die Geschäftsstelle gerichtete Anfragen der Mitglieder, nach pflichtgemäßem Ermessen innerhalb von 14 Tagen zu beantworten.

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