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Zitierfest

MucGeschaeftsOMigrationsbeirats · Geschäftsordnung des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München

§ 23 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats – Sitzungsprotokoll

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.

(1) Über die Sitzungen des Migrationsbeirats wird von dem*der Protokollführer*in ein Ergebnisprotokoll gefertigt.

Die Protokollierung der Vollversammlung und des Ausschusses für Zuschussvergaben ist Aufgabe der Geschäftsstelle. Das Protokoll der Vollversammlung soll den wesentlichen Verlauf der Sitzung wiedergeben. Die Sitzungsprotokolle sind von der Sitzungsleitung und dem*der Protokollführer*in zu unterzeichnen.

(2) Der*Die Protokollführer*in führt eine Anwesenheitsliste.

(3) Das Protokoll muss enthalten:

  • 1. Tag und Ort der Sitzung;
  • 2. die Namen des*der Vorsitzenden und des*der Protokollführer*in;
  • 3. die Anwesenheitsliste;
  • 4. Beginn und Ende der Sitzung;
  • 5. die behandelten Tagesordnungspunkte;
  • 6. die eingebrachten Anträge;
  • 7. den Wortlaut der Beschlüsse;
  • 8. die Abstimmungs- und Wahlergebnisse;
  • 9. die Feststellung, dass ein Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde;
  • 10. etwaige Vermerke nach § 37 der Geschäftsordnung.

(4) Jedes Sitzungsprotokoll wird der Vollversammlung bzw. dem Ausschuss in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.

Dabei ist über die gegen den Inhalt des Protokolls vorgebrachten Einwendungen zu beschließen.

(5) Die Einsicht in die Sitzungsprotokolle richtet sich nach § 34 Abs. 2.

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