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Zitierfest

MucGeschaeftsOMigrationsbeirats · Geschäftsordnung des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München

§ 20 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats – Sachanträge

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.

(1) Sachanträge (alle Anträge, die keine Geschäftsordnungsanträge sind) können nur Mitglieder des Migrationsbeirats nach Maßgabe von § 12 Abs. 2 bis 3 stellen.

(2) Während der Beratung von Sachanträgen darf nur zur Sache gesprochen werden.

(3) Sachanträge müssen in Textform gestellt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 20 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 20 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats? Zitiere den Wortlaut.“

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