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Zitierfest

MucGeschaeftsOMigrationsbeirats · Geschäftsordnung des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München

§ 18 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats – Vertagung und Unterbrechung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.

(1) Auf Antrag kann die Beratung oder die Beschlussfassung über einen oder mehrere Tagesordnungspunkte unterbrochen oder auf einen anderen Sitzungstermin vertagt werden.

(2) Wird ein Vertagungs- oder Unterbrechungsantrag angenommen, so wird die Beratung sofort geschlossen und der Termin zur Fortsetzung der Beratung oder Beschlussfassung festgelegt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 18 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 18 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats? Zitiere den Wortlaut.“

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