(1) Auf Antrag kann die Redner*innenzahl beschränkt und die Redner*innenliste sowie die Beratung geschlossen werden.
Wird dieser Antrag angenommen, so tritt der Beschluss erst dann in Kraft, wenn allen Mitgliedern, welche sich bis zur Antragstellung zu Wort gemeldet haben, das Wort erteilt worden ist.
(2) Anträge auf Beschränkung der Redner*innenzahl sowie der Redezeit müssen genau beziffert werden. Eine Redezeit von mindestens fünf Minuten muss jedem*jeder Redner*in eingeräumt werden.
Bei Überschreitung der Redezeit kann die Sitzungsleitung dem*der Redner*in nach einmaliger Ermahnung das Wort entziehen.