Anträge auf
- 1. Beschränkung der Redezeit (§ 17 Abs. 2);
- 2. Beschränkung der Redner*innenzahl (§ 17 Abs. 1 und 2);
- 3. Schluss der Redner*innenliste (§ 17 Abs. 1);
- 4. Schluss der Beratung (§ 17 Abs. 1);
- 5. Vertagung oder Unterbrechung (§ 18);
- 6. Verweisung (§ 19);
sowie sonstige Anträge zur Geschäftsordnung können durch Migrationsbeiratsmitglieder während der Sitzung nach Maßgabe von § 15 Abs. 3 gestellt werden.