(1) Die Sitzungen des Migrationsbeirats sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das öffentliche Wohl oder berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen oder zu einer nichtöffentlichen Sitzung eingeladen wurde. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. Mitgliederangelegenheiten sind in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten.
Alle Mitglieder des Migrationsbeirats können Sitzungen des Ausschusses für Zuschussvergaben besuchen. Im Falle einer öffentlichen Sitzung sollen die Zeit und der Ort der Sitzung auf der Webseite des Migrationsbeirats veröffentlicht werden.
(2) Die Verteilung von Schriftstücken sowie das Erstellen von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal einschließlich des Zuhörerraums sind ohne vorherige Zustimmung des Gremiums unzulässig. Das Telefonieren ist während der Sitzung im Sitzungssaal und im Zuhörerraum verboten. Mobiltelefone sind lautlos zu schalten.