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Zitierfest

MucGeschaeftsOMigrationsbeirats · Geschäftsordnung des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München

§ 12 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats – Tagesordnung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.

(1) Die vorläufige Tagesordnung wird bei Vollversammlungen durch den Erweiterten Vorstand, bei Ausschusssitzungen durch den*die Ausschusssprecher*in möglichst in Abstimmung mit dem Erweiterten Vorstand vorbereitet.

(2) Anträge eines Migrationsbeiratsmitgliedes, die vor dem Versand der vorläufigen Tagesordnung in Textform in der Geschäftsstelle des Migrationsbeirats eingehen, sind auf die vorläufige Tagesordnung zu setzen.

(3) Darüber hinaus kann jedes Migrationsbeiratsmitglied auch nach Beginn der Sitzung aber noch vor der Beschlussfassung über die endgültige Tagesordnung, bei der Sitzungsleitung noch Antrag auf Aufnahme einer dringenden Angelegenheit in die Tagesordnung stellen. Über die Aufnahme entscheidet die Vollversammlung / der Ausschuss durch Beschluss.

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