(1) Die Gebühren und Auslagen entstehen mit dem Beginn der Inanspruchnahme der Leistungen des GeodatenService.
(2) Gebühren und Auslagen werden mit Beendigung der Leistung fällig.
(3) Sollte bei der Inanspruchnahme des GeodatenService die Erhebung der Benutzungsgebühren umsatzsteuerpflichtig werden, ist die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzuzurechnen.