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Zitierfest

MucGeodatenService-GebuehrenS · GeodatenService-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucGeodatenService-GebuehrenS – Ermäßigung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2022.

Für wissenschaftliche, schulische oder kulturelle Zwecke ohne Gewinnerzielung werden digitale Geodaten bis zu einem Kontingent von 500,-- Euro pro Jahr und Kunden geldleistungsfrei zur Verfügung gestellt. Solle der Datenwert das geldleistungsfreie Kontingent überschreiten, wird auf den kostenpflichtigen Restbetrag ein Rabatt von 75 % eingeräumt. Die Gewährung der genannten Ermäßigungen erfolgt bei wissenschaftlichen und schulischen Zwecken nur gegen Nachweis.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucGeodatenService-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucGeodatenService-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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