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Zitierfest

MucGeodatenService-GebuehrenS · GeodatenService-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 5 MucGeodatenService-GebuehrenS – Auslagen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2022.

Neben den Gebühren werden folgende Auslagen erhoben:

  • 1. Entgelte für die Beförderung und Zustellung von Sendungen, ausgenommen Entgelte für Briefsendungen,
  • 2. Aufwendungen für besonders teures Verpackungsmaterial (Kartenroller, Packbretter u.ä.),
  • 3. Aufwendungen für Datenträger (CDs, DVDs u.ä.),
  • 4. Aufwendungen für Material, das für die Bezeichnung, Abmarkung und Sicherung der Grenz- und Vermessungspunkte verwendet wird,
  • 5. Beiträge, die anderen Behörden oder anderen Personen für ihre Tätigkeit zustehen,
  • 6. die auf die Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen entfallende Umsatzsteuer.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucGeodatenService-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucGeodatenService-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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