Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucGeodatenService-GebuehrenS · GeodatenService-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 4 MucGeodatenService-GebuehrenS – Zuschläge

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2022.

Für Leistungen, die wegen besonderer, vom Geodatenservice nicht zu vertretender Umstände außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit bzw. unter erschwerten oder gefährlichen Bedingungen erbracht werden, wird ein Sonderzuschlag erhoben.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucGeodatenService-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucGeodatenService-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten