Für Leistungen, die wegen besonderer, vom Geodatenservice nicht zu vertretender Umstände außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit bzw. unter erschwerten oder gefährlichen Bedingungen erbracht werden, wird ein Sonderzuschlag erhoben.
MucGeodatenService-GebuehrenS · GeodatenService-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 4 MucGeodatenService-GebuehrenS – Zuschläge
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2022.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucGeodatenService-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 4 MucGeodatenService-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“