Soweit in dieser Satzung keine andere Regelung getroffen ist, bemisst sich die Höhe der Gebühren nach dem Zeit- und Materialaufwand. Die Zeitgebühren errechnen sich nach der für die Leistung aufgewendeten, für jeden Bediensteten auf halbe Stunden auf- oder abgerundeten Arbeitszeit. Nicht berücksichtigt werden
- 1. die Zeit der An- und Abreise bei Arbeiten im Außendienst,
- 2. die Zeit für Arbeiten, die den Gebührenschuldnern aus Billigkeitsgründen nicht angerechnet werden kann.