Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucGeodatenService-GebuehrenS · GeodatenService-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 3 MucGeodatenService-GebuehrenS – Zusammensetzung der Gebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2022.

Soweit in dieser Satzung keine andere Regelung getroffen ist, bemisst sich die Höhe der Gebühren nach dem Zeit- und Materialaufwand. Die Zeitgebühren errechnen sich nach der für die Leistung aufgewendeten, für jeden Bediensteten auf halbe Stunden auf- oder abgerundeten Arbeitszeit. Nicht berücksichtigt werden

  • 1. die Zeit der An- und Abreise bei Arbeiten im Außendienst,
  • 2. die Zeit für Arbeiten, die den Gebührenschuldnern aus Billigkeitsgründen nicht angerechnet werden kann.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucGeodatenService-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucGeodatenService-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten